Schon seit der Gründung unserer Fachstelle sehen wir es als eine unserer Aufgaben an, Mädchen und Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, in Strafverfahren zu begleiten.

Für die meisten Menschen ist ein Strafverfahren eine belastende Situation. Sie sollen vor Menschen, die ihnen fremd sind und die am Ende ein Urteil fällen, erlebte Gewalt schildern. Hier bietet eine Psychosoziale Prozessbegleitung Unterstützung an, um Ängste zu reduzieren und  negative Folgen zu vermeiden. Zum besseren Verständnis über den Ablauf eines Strafverfahrens erhalten Betroffene gleichzeitig sachliche Informationen. Bei Bedarf werden weiterführende Hilfs- und Beratungsangebote vermittelt.  

Seit dem 01. Januar 2017 ist die Psychosoziale Prozessbegleitung mit einem eigenen Gesetz (PsychPbG) rechtlich verankert. Sie ist ein Angebot für „besonders schutzbedürftige Betroffene“ und kann auf Antrag beim zuständigen Gericht beigeordnet werden für

  • Kinder und Jugendliche,
  • Personen mit einer Behinderung,
  • Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung,
  • Betroffene von Sexualstraftaten,
  • Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie z. B. bei häuslicher Gewalt oder Stalking),
  • Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität,
  • Betroffene von Menschenhandel.

Das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung richtet sich auch an Angehörige, sofern diese besonders schutzbedürftig sind. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist keine Therapie oder Rechtsberatung. Das Tatgeschehen wird nicht bearbeitet.

Die Mitarbeiterin von Wildwasser und Notruf Ludwigshafen e.V., Mareike Ott, ist als Psychosoziale Prozessbegleiterin im Land Rheinland-Pfalz anerkannt. Sie kann beigeordnet werden bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Gerne können Sie ein Orientierungsgespräch vereinbaren.

Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz informiert hier über die Psychosoziale Prozessbegleitung.